Die IN-Qualis Norm ist die führende Fachnorm für die Arbeitsintegration in der Schweiz. Dank ihrer Flexibilität bietet sie massgeschneiderte Lösungen für unterschiedlichste Organisationen – unabhängig von Struktur oder Schwerpunkt. Sie möchten Ihre Organisation zertifizieren lassen? Hier finden Sie alle wichtigen Informationen!
Die IN-Qualis Dokumente
Erfahren Sie alles über die Konzepte, Begriffe und Anforderungen der IN-Qualis Module.
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Das Reglement gibt Ihnen einen Überblick über den Zertifizierungsprozess, die Nutzung des Labels und die Berechnung der Kosten.
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Wissenswertes
Für welche Organisationen eignet sich die Norm?
Die IN-Qualis Norm findet Anwendung in verschiedenen Bereichen der Arbeitsintegration, darunter:
- Arbeitslosenversicherung
- Invaliden- und Unfallversicherung
- Migrationsbereich
- Sozialhilfe
Die Angebote der zertifizierten Organisationen können inhaltlich unterschiedlich ausgestaltet sein:
- Interne Arbeitsmöglichkeiten (z.B. Werkstätten, interne Betriebe, Ateliers, Gruppenprogramme)
- Arbeitsmöglichkeiten in externen Betrieben (z.B. in der Privatwirtschaft, in NPOs oder der öffentlichen Verwaltung)
- Individuelle Beratung
- Bildungsangebote
Übergang von IN-Qualis:2018 zu IN-Qualis:2024
Für den Übergang von der IN-Qualis:2018 zu IN-Qualis:2024 gelten gemäss Reglement (Pkt 4.4.) folgende Übergangsbestimmungen:
- Für eine erste Zertifizierung muss unmittelbar ab dem Gültigkeitsdatum die revidierte Norm angewendet werden. Organisationen, die mit einem Zertifizierer vor dem Gültigkeitsdatum der Revision der Norm einen Vertrag über ein Audit (für eine Erst- oder Rezertifizierung) abgeschlossen haben, können auswählen, ob sie sich für die revidierte oder für die im Moment der Unterschrift gültige Version der Norm entscheiden wollen, sofern das Label spätestens innerhalb eines Jahres nach in Kraft treten der neuen Version der Norm erworben wird.
- Im ersten Jahr nach Inkraftsetzung der revidierten Norm, können Organisationen wählen, ob die Rezertifizierung noch nach der bisherigen oder bereits nach der revidierten Norm durchgeführt wird.
- Spätestens nach Ablauf von 42 Monate nach Inkraftsetzung der revidierten Norm müssen sämtliche zertifizierten Organisationen über ein Zertifikat der revidierten Norm verfügen.
- Für die Zwischenaudits im Zeitraum der Umstellung bleibt die durch eine Organisation für die Zertifizierung angewendete Norm die Referenz.
Schon andere Qualitätslabels? Kein Problem!
Ihre Organisation ist bereits nach eduQua oder ISO 9001:2015 zertifiziert?
Die IN-Qualis Norm berücksichtigt diese beiden Qualitätslabels, indem einzelne Elemente der IN-Qualis Norm durch bestehende Zertifikate substituiert werden können:
- Modul A kann mit ISO 9001:2015 oder eduQua:2021 substituiert werden.
- Modul C4 kann mit eduQua substituiert werden.
Was kostet die Zertifizierung?
Die Gesamtkosten setzen sich aus Vorbereitungsaufwand und Zertifizierungsgebühren zusammen.
Kostenübersicht für den 3-jährigen Zertifizierungszyklus:
- Grundprämie: CHF 500.–
- Registrierungsgebühr: CHF 600.–
- Zertifizierungsgebühr abhängig von:
- Anzahl Mitarbeitende
- Anzahl Standorte
- Anzahl Module (inkl. substituierter Module)
Tipp: Fordern Sie eine unverbindliche Offerte bei akkreditierten Zertifizierungsstellen an, um eine genaue Kostenübersicht zu erhalten.
Wann ist ein Zwischenaudit mittels Fernbewertung möglich?
Fernbewertungen bei Zwischenaudits können durchgeführt werden, wenn
- der Kunde eine geeignete IKT-Infrastruktur zur Verfügung stellen kann: dies umfasst alle erforderlichen Aspekte wie z.B. Datensicherheit, Datenintegrität, Medien-Ausstattung, Bandbreite etc.
- der Kunde ein systematisches Managementsystem aufgebaut hat, wo Daten, Nachweise und Vorgaben an jedem Standort aufgerufen werden können, unabhängig davon wo die Arbeit stattfindet.
- der Standort, der zur Fernbewertung ansteht in der Vergangenheit eine gute Bewertung erzielt hat (z.B. keine Abweichungen, klare Stärken).
- der Auditor/die Auditorin das Managementsystem des Unternehmens gut kennt (zumindest ein Zertifizierungs-/ Rezertifizierungsaudit in der Organisation durchgeführt hat).
Der Entscheid zur Durchführung einer Fernbewertung wird durch den Lead-Auditor/ die Lead-Auditorin getroffen. Die auditierte Organisation muss der Durchführung einer Fernbewertung zustimmen.
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